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Geschäftsordnung für die LAG AktivRegion Alsterland e.V.

Für den Verein „LAG AktivRegion Alsterland e. V.“ wurde durch Beschluss des Vorstandes vom 28.Januar 2009 folgende Geschäftsordnung verabschiedet.

I Aufgaben der geschäftsführenden Stelle

Die geschäftsführenden Stelle hat insbesondere folgende Aufgaben …..

  1. Aufbau und Pflege eines Netzwerkes zwischen privaten und öffentlichen Personen.
  2. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Arbeitskreistreffen,
  3. Vorbereitung und Durchführung von Presseterminen und –informationen sowie andere Maßnahmen der PR-Arbeit,
  4. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gesamtregionalkonferenzen,
  5. Vor- und Nachbereitung von Vorstands- und Beiratssitzungen sowie
    Mitgliederversammlungen,
  6. in enger Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand die Vertretung des Vereins gegenüber der Öffentlichkeit, den Presseorganen, den Vereinsmitgliedern, Landesdienststellen, den vertraglich gebundenen Partnern sowie den sonstigenBehörden und öffentlichen Einrichtungen,
  7. Mitwirkung bei der Erreichung der in § 2 der Vereinssatzung genannten Ziele,
  8. Vorprüfung der Projektanträge, Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise,
  9. Durchführung des LAG-internen Monitorrings,
  10. Erfahrungsaustausch mit anderen AktivRegionen und Beteiligung an nationalen und europäischen Netzwerken.

II Beirat

  1. Der Beirat besteht aus den Sprecher/innen der Arbeitskreise, sowie der mit der Geschäftsführung des Vereins verantwortlich beauftragten Person. Diese hat beratende Stimme.
  2. Der Beirat wählt aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
  3. Die/Der Vorsitzende des Beirats ist berechtigt an den Sitzungen des Vorstandes teilzunehmen. Sie/er hat in Angelegenheiten, die den Beirat betreffen eine beratende Funktion.
  4. Der Beirat entwickelt aus den in den Arbeitskreisen beratenen Projektansätzen Beschlussempfehlungen für den Vorstand.
  5. Der Beirat wirkt mit bei der Einrichtung neuer oder der Zusammenlegung vorhandener Arbeitskreise.
  6. Über die Sitzungen des Beirates ist eine Niederschrift zu fertigen und von
    der/dem Vorsitzenden zu unterschreiben. Die Niederschrift wird von der geschäftsführenden Stelle unter der Adresse des Vereins Alsterland e. V. für alle Mitglieder in das Internet gestellt.

III Arbeitskreise

  1. Es werden Arbeitskreise gebildet, die die Erreichung der Vereinsziele (§ 2 der Satzung) zur Aufgabe haben. Dazu entwickeln sie Projektideen, suchen Projektträger, erstellen gemeinsam mit den Projektleitern die Projektanträge und legen sie dem Beirat zur Beschlussempfehlung vor.

    Die Bildung von Arbeitskreisen oder die Zusammenlegung vorhandener Arbeitskreise durch den geschäftsführenden Vorstand ist jeder Zeit möglich.
  2. Die Mitarbeit in einem Arbeitskreis erfordert nicht die Mitgliedschaft im Verein Alsterland e. V. (§ 10 Abs. 1 der Vereinssatzung). Wer in einem Arbeitskreis mitarbeitet, teilt seinen Namen und seine Anschrift mit Telefonnummer und ggf. EMailanschrift der geschäftsführenden Stelle mit, die diese Angaben nur zu vereinsinternen Zwecken speichert und verwendet.
  3. Die Arbeitskreise setzen sich zusammen aus:
    • Fachleuten,
    • Wirtschafts- und Sozialpartnern,
    • sonstigen interessierten Menschen, die im Gebiet der AktivRegion Alsterland wohnen oder ihren Geschäftssitz oder ganz oder teilweise ihren Wirkungskreis haben.
  4. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sowie ein vom Vorstand benanntes Vorstandsmitglied können an den Sitzungen der Arbeitskreise mit beratender Stimme teilnehmen. Die übrigen Vorstandsmitglieder können an den Arbeitskreissitzungen teilnehmen.
  5. Jeder Arbeitskreis wählt aus seiner Mitte eine/n Sprecher/in. Die Wahl erfolgt für 1 Jahr.
  6. Über die Sitzung der Arbeitskreise wird eine Niederschrift gefertigt und von dem/der Protokollführer/in und der/dem Sprecher/in unterschrieben.
    Die Niederschrift wird von der geschäftsführenden Stelle unter der Adresse des Vereins Alsterland e. V. für alle Mitglieder in das Internet gestellt.

    Die Arbeitskreise stehen allen juristischen und natürlichen Personen des Entwicklungsgebietes
    offen.

IV Verwaltungsstellen

  1. Das Amt für Ländliche Räume (ALR) hat beratende Funktion für die „LAG
    AktivRegion Alsterland“ und ist beratendes Mitglied im Vorstand/Entscheidungsgremium. Es informiert in diesem Sinne über Fördermöglichkeiten und dient als Schnittstelle zu den Ministerien.
  2. Aufgabe des ALR ist die Sicherstellung eines EU-konformen Einsatzes der Fördermittel durch die „LAG AktivRegion“.

V Mitgliedsbeitrag

  1. Der Vereinsbeitrag beträgt für den Zeitraum 2008 – 2013 für …

    1. Ämter, denen die Entscheidung über die Mitgliedschaft im Verein Alsterland e.V. von allen amtsangehörigen Gemeinden übertragen wurde sowie für Gemeinden und Städte 0,50 € pro Jahr und Einwohner

      Ämter, deren sämtliche Gemeinden Mitglied im Verein Alsterland e. V. sind, sind beitragsfrei.

      Haben nur einzelne amtsangehörige Gemeinden einem Amt die Mitglied im Verein Alsterland e. V. als Aufgabe übertrage, zahlt das Amt für jeden Einwohner dieser Gemeinden 0,50 Cent pro Jahr.

      Dieser Beitrag begründet die Mitgliedschaft und soll der Finanzierung des Regionsmanagements für die Aktivregion Alsterland dienen. Er soll zur Kofinanzierung eingesetzt werden, wenn das Regionsmanagement anteilig durch Mittel der Europäischen Union gefördert wird.

      Maßgebend ist für das laufende Jahr die Einwohnerzahl, die sich am Ende des abgelaufenen Jahres aus der letzten fortgeschriebenen Einwohnerzahl des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein ergibt.
    2. 100 € pro Jahr für Wirtschafts- Sozialpartner, Vereine, Verbände, Organisationen und ähnliche Institutionen sowie juristische Personen, die nicht zu den Gebietskörperschaften zählen,
    3. Einzelpersonen 50 € pro Jahr,
    4. ALG I- und ALG II-Empfänger 25 € pro Jahr,
    5. für jugendliche Mitglieder bis 25 Jahre ermäßigt sich der Beitrag auf 25 €/Jahr

    Die Mitgliedschaft der Kreise Segeberg und Stormarn ist beitragsfrei.

  2. Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum Ende des 1. Quartals für das laufende Jahr auf das von der geschäftsführenden Stelle benannte Konto zu überweisen.

VI Befugnisse der mit der Geschäftsführung verantwortlich beauftragten Person

Die mit der Geschäftsführung des Vereins verantwortlich beauftragte Person kann unterschreiben:

  1. den allgemeinen Schriftverkehr
  2. Entscheidungen, durch die der Verein rechtsverbindliche Verpflichtungen eingeht, Verträge, Auszahlungsanträge und Bankgeschäfte…

    a) bis 2.000 € = alleine,

    b) über 2.000 € = gemeinsam mit einem Mitglied des geschäftsführenden
    Vorstandes,
  3. Die mit der Geschäftsführung des Vereins verantwortlich beauftragte Person kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach Nr. 1. a und Nr. 2. a Zeichnungsbefugnisse an die Mitarbeiter/innen der geschäftsführenden Stelle delegieren. Sie zeichnen mit dem Zusatz „i. A.“.

VII Controllingfunktion

  1. Der/die Schatzmeister/in des Vereins Alsterland e.V. übt im Benehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand gegenüber der geschäftsführenden Stelle eine besondere Controllingfunktion aus. Er/sie kann in diesem Zusammenhang, soweit es den Verein Alterland e. V. betrifft, von der geschäftsführenden Stelle insbesondere
    • Einsicht in sämtliche Unterlagen sowie
    • Auskünfte zur Arbeitsweise der geschäftsführenden Stelle
    verlangen.
  2. Der/die Schatzmeisterin unterstützt die Arbeit des geschäftsführenden Vorstandes.
    Insbesondere informiert er/sie diesen über ….
    • Besonderheiten, auf die er/sie bei der Ausübung der Befugnis nach Nr. 1 gestoßen ist sowie
    • mögliche Verbesserungen in der Abwicklung der Geschäftsführung und der Erreichung des Vereinszwecks (§ 2 der Vereinssatzung).

Bargteheide, den 28. Januar 2009

Rainer Löchelt
1. Vorsitzender

Jochim Schop
2.Vorsitzender

Herbert Sczech
3.Vorsitzender

Die Geschäftsordnung als PDF Formular
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