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AktivRegion: Hintergründe

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Als AktivRegionen werden Gebiete bezeichnet, die unabhängig von Gemeinde-, Stadt- und Kreisgrenzen innerhalb von Schleswig-Holstein geschaffen sind, um in diesem Bereich bestimmte Ziele zum Allgemeinwohl zu erreichen. AktivRegionen erhalten einen speziellen Namen, der durchaus auch eine Wortschöpfung sein kann; grundsätzlich jedoch im Bezug zu dem lokalen und inhaltlichen Thema steht.
Das Grenzübergreifende ist – völlig unabhängig von der Thematik - wesentlicher Bestandteil einer AktivRegion. Damit sollen die Verantwortlichen motiviert werden, über die eigentlichen Zuständigkeitsbereiche hinaus zu denken und zu agieren. Durch diese Form der Beeinflussung kann es zu weitreichenden Maßnahmen kommen, die sonst eher nicht möglich sind oder nur sehr schwierig zu erreichen sein werden.
Mitwirken beim Zustandekommen von AktivRegionen können Bürgerinnen und Bürger aller Alters- und Berufsgruppen. Sie haben ebenso ein hohes und kreatives Maß an Betätigungsmöglichkeiten; zum Beispiel in den Projektgruppen. Die Einbindung der Bevölkerung in all diese Arbeit ist ausdrücklich gewünscht.
Vor diesem Hintergrund können Handelnde bzw. Zuständige in AktivRegionen Projekte entwickeln, die gemeinsam realisiert, verantwortet und entsprechend auch finanziert werden. Die Themenbereiche sind nicht vorgegeben. Es liegt an den Zuständigen einer AktivRegion, sich auf Vorhaben zu einigen und die notwendigen Entscheidungen zu treffen, um diese realisieren zu können. Gedacht ist unter anderem an Freizeitobjekte, Maßnahmen im Bereich der Naherholung, Veranstaltungen, Natur- und Umweltförderung, Kulturaktivitäten.

AktivRegion: Rolle der EU

Förderung des ländlichen Raumes ist ein wesentliches Element des Europäischen Entwicklungskonzeptes. Die so genannten AktivRegionen sind Bestandteil dieser Maßnahmen. Dieses Zukunftsprogramm (ELER) gibt es in der aktuellen Form seit 2007. Es gilt in seinen Grundzügen Europa-weit.
In der Bundesrepublik Deutschland sind alle Bundesländer in das Zukunftsprogramm eingebunden. Allein in Schleswig-Holstein gibt es 21 AktivRegionen; Alsterland ist die jüngste. Um diesen Status zu erlangen, ist ein aufwendiges Verfahren erforderlich, dass sich – am Beispiel Alsterland exemplarisch dargestellt – über mehrere Monate hinzieht. Die Anerkennung als AktivRegion erfolgt generell vom zuständigen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR).
Ziel ist es, Geld für die angestrebten Projekte aus den dafür vorgesehenen europäischen Mitteln zu erlangen. Das sind derzeit 300.000 pro Jahr für jede AktivRegion zwischen 75.000 und 100.000 Einwohner. Letzteres ist die obere Grenze überhaupt. – Neben diesen Mitteln stehen noch landesweit sechs Millionen Euro für so genannte Leuchtturm-Projekte zur Verfügung. Das sind Vorhaben von besonderer Bedeutung und Charakter.

Alsterland: Daten und Fakten

Die AktivRegion „Alsterland“ wurde im April 2008 gegründet. Offiziell anerkannt und damit im Status, berechtigt zu sein, europäische Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, ist sie seit Januar 2009.
„Alsterland“ bildet sich aus Gemeinden und Städten in den Kreisen Segeberg und Stormarn. Dazu gehören ganz oder in Teilbereichen: Ahrensburg, Bargteheide, Ammersbek und das Amt Bargteheide-Land (Stormarn) sowie Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Amt Itzstedt mit der Stormarner Gemeinde Tangstedt, Amt Kisdorf (Segeberg). Die Gesamteinwohnerzahl beträgt rd. 96.000 Personen.
1. Vorsitzender ist Rainer Löchelt (Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Kisdorf), 1. stellvertretender Vorsitzender ist Jochim Schop, Trittau, 2. stellvertretender Vorsitzender ist Herbert Sczech, Bargteheide. Vereinssitz ist Ahrensburg, die Geschäftsstelle befindet sich in Bargteheide; Amtsverwaltung Bargteheide-Land. Der Vorstand wird von einem Beirat unterstützt, dem die Stormarner Pröpstin Margit Baumgarten vorsitzt.

Alsterland: Der Weg zum Geld

Gleich mehrere Gremien einer AktivRegion sind eingebunden in das Verfahren, um europäische Mittel in Anspruch nehmen zu können:

  • Arbeitskreise:
    Hier haben sich Bürgerinnen und Bürger aus der AktivRegion zusammengefunden, um in Arbeitskreisen (für alle offen, keine geschlossene Gremien) Ideen zu sammeln, welche Vorhaben sinnvoll zu Projekten auszuarbeiten wären. Für jedes Projekt ist dann ein Träger zu nennen; sie können öffentlichen oder auch privaten Charakter haben. Die Arbeitskreise sind auch für die Berechnung der Finanzierung zuständig.
  • Beirat:
    Dieses Gremium ist die nächste Instanz, die sich mit den Projektvorschlägen – sowohl inhaltlich als auch finanziell – auseinander zu setzen hat. Hier wird eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Vorsitzenden der Arbeitskreise.
  • Vorstand:
    Die Vorstandsmitglieder, gewählt von der Mitgliederversammlung, diskutieren die erarbeiteten Grundlagen und geben sie – bei Zustimmung – an die Geschäftsstelle weiter.
  • Geschäftsstelle:
    Hier wird das initiierte Projekt entsprechend der Richtlinien vorbereitet und mit den erforderlichen Antragsformularen an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Lübeck weitergeleitet.
  • Das Landesamt prüft den Antrag des Projektträgers formell und inhaltlich. Ist die Prüfung positiv, erfolgt ein Zuwendungsbescheid mit der Förderhöhe und den Förderbedingungen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann der Projektträger einen Antrag auf Auszahlung der Zuwendung stellen. Dazu muss er die Kosten durch Belege nachweisen. Ist das Projekt ordnungsgemäß durchgeführt worden, werden die Mittel ausgezahlt.
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