Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß Satzung §4 Abs. 2 vom Vorstand beschlossen und in der Geschäftsordnung der LAG AktivRegion Alsterland e. V. festgesetzt.
Auszug aus der Geschäftsordnung vom 28.01.2009
V
Mitgliedsbeitrag
1. Der Vereinsbeitrag beträgt für den Zeitraum 2008 – 2013 für …
a) Ämter, denen die Entscheidung über die Mitgliedschaft im Verein Alsterland e. V. von allen amtsangehörigen Gemeinden übertragen wurden sowie für Gemeinden und Städte 0,50 € pro Jahr und Einwohner
Ämter, deren sämtliche Gemeinden Mitglied im Verein Alsterland e. V. sind, sind beitragsfrei.
Haben nur einzelne amtsangehörige Gemeinden einem Amt die Mitgliedschaft im Verein Alsterland e. V. als Aufgabe übertragen, zahlt das Amt für jeden Einwohner dieser Gemeinden 0,50 Cent pro Jahr.
Dieser Beitrag begründet die Mitgliedschaft und soll der Finanzierung des Regionsmanagements für die AktivRegion Alsterland dienen. Er soll zur Kofinanzierung eingesetzt werden, wenn das Regionsmanagement anteilig durch Mittel der Europäischen Union gefördert wird.
Maßgebend ist für das laufende Jahr die Einwohnerzahl, die sich am Ende des abgelaufenen Jahres aus der letzten fortgeschriebenen Einwohnerzahl des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein ergibt.
b) 100 € pro Jahr für Wirtschafts- und Sozialpartner, Vereine, Verbände, Organisationen und ähnliche Institutionen sowie juristische Personen, die nicht zu den Gebietskörperschaften zählen,
c) Einzelpersonen 50 € pro Jahr,
d) ALG I- und ALG II-Empfänger 25 € pro Jahr,
e) für jugendliche Mitglieder bis 25 Jahre ermäßigt sich der Beitrag auf 25 € pro Jahr.
Die Mitgliedschaft der Kreise Segeberg und Stormarn ist beitragsfrei.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum Ende des 1. Quartals für das laufende Jahr auf das von der geschäftsführenden Stelle benannte Konto zu überweisen.