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Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß Satzung §4 Abs. 2 vom Vorstand beschlossen und in der Geschäftsordnung der LAG AktivRegion Alsterland e. V. festgesetzt.

Auszug aus der Geschäftsordnung vom 28.01.2009



V

Mitgliedsbeitrag


1. Der Vereinsbeitrag beträgt für den Zeitraum 2008 – 2013 für …

a) Ämter, denen die Entscheidung über die Mitgliedschaft im Verein Alsterland e. V. von allen amtsangehörigen Gemeinden übertragen wurden sowie für Ge­meinden und Städte 0,50 € pro Jahr und Ein­woh­ner  

Ämter, deren sämtliche Gemeinden Mitglied im Verein Alsterland e. V. sind, sind beitragsfrei.

Haben nur ein­zelne amtsangehörige Gemeinden einem Amt die Mitgliedschaft im Verein Alsterland e. V. als Aufgabe übertragen, zahlt das Amt für jeden Ein­wohner dieser Gemeinden 0,50 Cent pro Jahr.

Dieser Beitrag begründet die Mit­glied­schaft und soll der Finanzierung des Re­gi­onsmana­gements für die AktivRegion Alsterland dienen. Er soll zur Kofinanzie­rung eingesetzt werden, wenn das Regionsmanagement anteilig durch Mittel der Eu­ropäischen Union gefördert wird.

Maßgebend ist für das laufende Jahr die Einwohnerzahl, die sich am Ende des abgelaufenen Jahres aus der letzten fortgeschriebenen Einwohnerzahl des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein ergibt.

b) 100 € pro Jahr für Wirtschafts- und Sozial­partner, Vereine, Ver­bände, Organisatio­nen und ähnliche In­stitutionen sowie juristische Perso­nen, die nicht zu den Gebietskörper­schaften zählen,

c) Einzelpersonen 50 € pro Jahr,

d) ALG I- und ALG II-Empfänger 25 € pro Jahr,

e) für jugendliche Mitglieder bis 25 Jahre ermäßigt sich der Beitrag auf 25 € pro Jahr.

Die Mitgliedschaft der Kreise Segeberg und Stormarn ist beitragsfrei.

2. Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum Ende des 1. Quartals für das laufende Jahr auf das von der geschäftsführenden Stelle be­nannte Konto zu überweisen.

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