Bis zum Jahr 2022 stehen jeder AktivRegion in Schleswig-Holstein ca. 2,5 Mio. € für die Entwicklung des ländlichen Raumes zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Wir möchten diese Gelder gerne mit Ihnen zusammen in sinnvolle und geeignete Projekt stecken, damit das Alsterland noch schöner und für alle Bewohner und Besucher noch attraktiver und lebenswerter wird.
Neun Förderschwerpunkte, sogenannte Kernthemen, wurden bei Strategieerstellung erarbeitet, in denen Projekte für das Alsterland gefördert werden können.
Ein Projektantrag muss in eines dieser Kernthemen passen und die Förderrichtlinien erfüllen. Antragsteller können Kommunen sein, aber auch Privatpersonen sowie Vereine oder Verbände.
Für kommunale Antragsteller wurde eine Förderquote in Höhe von 55 % der förderfähigen Kosten festgelegt, für private Antragsteller mit gemeinnützigen Projekten sind bis zu 80 % Zuschuss möglich. Eine Deckelung für alle Antragsteller ist bei 100.000,- € festgelegt.
Auch außerhalb des LEADER-Ansatzes gibt es für Projektträger die Möglichkeit, Förderungen und Zuschüsse für ein Vorhaben zu erhalten.
So gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten aus dem Landesprogramm Ländliche Entwicklung (LPLR) wie beispielsweise Basisdienstleistungen zur Grundversorgung, zum Erhalt des kulturellen Erbes oder für die Breitbandinfrastruktur oder auch Mittel aus dem Fonds „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“.
Wenn Sie Fragen zu einer möglichen Förderung haben, sprechen Sie uns gerne an.