Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mitglieder sind bei uns herzlich willkommen!
Jede natürliche oder juristische Person, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz oder ihren Wirkungsbereich in der AktivRegion Alsterland hat, die die Satzung anerkennt und die vom Vorstand aufgenommen wird, kann Mitglied des Vereins werden.
Die LAG AktivRegion Alsterland e. V. hat 92 Mitglieder (Stand 2022).
Davon sind 27 Gemeinden, 2 Städte, 3 Ämter, 2 Kreise, 28 Vereine, 26 Privatpersonen und 7 Firmen.
Die Mitglieder setzen sich also aus Vertretern lokaler öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen.
Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel einmal jährlich zusammen und u. a. ist für die Wahl der privaten Vorstandsmitglieder, des Vorsitzenden mit seinen Stellvertretern und für die Änderung der Vereinssatzung zuständig.
Möchten auch Sie Mitglied bei uns werden und dem Verein „LAG AktivRegion Alsterland e. V.“ beitreten?
Die Beitrittserklärungen für Erwachsene, Jugendliche, Vereine/Verbände, Firmen und Institutionen erhalten Sie über die Geschäftsstelle.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß §5 Abs. 2 der Satzung vom Vorstand beschlossen und in der Geschäftsordnung der LAG AktivRegion Alsterland e. V. festgesetzt.

Auszug aus der Geschäftsordnung vom 09.03.2023

V. Mitgliedsbeitrag

1. Der Vereinsbeitrag beträgt für den Zeitraum 2023-2027/29 für

a) Ämter, denen die Entscheidung über die Mitgliedschaft in der LAG AktivRegion Alsterland e. V. von allen amtsangehörigen Gemeinden übertragen wurde sowie für Gemeinden und Städte 0,50 € pro Jahr und Einwohner.

Ämter, deren sämtliche Gemeinden Mitglied in der LAG AktivRegion Alsterland e. V. sind, sind beitragsfrei.

Haben nur einzelne amtsangehörige Gemeinden einem Amt die Mitgliedschaft in der LAG AktivRegion Alsterland e. V. als Aufgabe übertragen, zahlt das Amt für jeden Einwohner dieser Gemeinden 0,50 Cent pro Jahr.

Dieser Beitrag begründet die Mitgliedschaft und soll der Finanzierung des Regionalmanagements für die LAG Aktivregion Alsterland e. V. dienen. Er soll zur Kofinanzierung eingesetzt werden, wenn das Regionalmanagement anteilig durch Mittel der Europäischen Union gefördert wird.

Maßgebend ist für das laufende Jahr die Einwohnerzahl, die sich am Ende des abgelaufenen Jahres aus der letzten fortgeschriebenen Einwohnerzahl des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein ergibt.

b) 100 € pro Jahr für Wirtschafts- und Sozialpartner, Vereine, Verbände, Organisationen und ähnliche Institutionen sowie juristische Personen, die nicht zu den Gebietskörperschaften zählen,

c) Einzelpersonen 25 € pro Jahr.

Für jugendliche Mitglieder bis 25 Jahre ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.

Die Mitgliedschaft der Kreise Segeberg und Stormarn ist beitragsfrei.

2. Der Mitgliedsbeitrag ist – soweit keine Einzugsermächtigung erteilt wurde - spätestens bis zum Ende des 1. Quartals für das laufende Jahr auf das von der geschäftsführenden Stelle benannte Konto zu überweisen.